Der Mailänder Hoft hat beschlossend die erste Anhörung der Sammelklage gegen Philips auf den 3. April 2025 zu verschieben und damit dem Antrag des Verteidigungsteams der betroffenen Parteien stattzugeben. Diese Verschiebung wurde damit begründet, dass mehr Zeit benötigt wurde, um gründlich auf die komplexen Ausnahmen und Dokumente zu reagieren, die von Philips vorgelegt wurden, das den Antrag abgelehnt hatte. Der Richter erkannte an, wie wichtig es ist, den Klägern angesichts des umfangreichen Rechtsstreits, der eine ganze Kategorie von Nutzern medizinischer Geräte betrifft, eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten.
Ende Januar wird das Rechtsteam schriftliche Eingaben und Dokumente einreichen, während Philips bis zum 3. März 2025 Zeit hat zu antworten.
Die Entscheidung, eine Verschiebung zu beantragen, wurde von dem Wunsch diktiert, den Fall mit größtmöglichem Ernst und Vorsicht zu behandeln, um die Unrichtigkeit der Aussagen von Philips nachzuweisen.