Hugh James hat besondere Erfahrung mit Fällen, die durch fehlerhafte medizinische und pharmazeutische Produkte entstanden sind. Darüber hinaus vertritt er regelmäßig Kläger in Verbraucher- und Haushaltswarenangelegenheiten. Die Kanzlei ist gleichermaßen in der Lage, Einzelklienten zu unterstützen und bei komplexen Gruppenklagen solide Hilfe zu leisten.
Das Team vertritt häufig internationale Kläger; es hat fachliche Beratung geleistet, aber auch gemeinsam mit Beratern erfolgreiche Fälle in verschiedenen internationalen Gerichtsbarkeiten vertreten. So war es kürzlich vor dem Obersten Gerichtshof von Nanterre, Frankreich, in einer Klage von 1.200 britischen Frauen gegen das Unternehmen erfolgreich, das für die Kontrolle der Hersteller von PIP-Silikon-Brustimplantaten verantwortlich war.
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